der lateinischen Schrift für einen s-Laut nicht mehr gibt und hierfür auch kein Druckbuchstabe existiert. Das führte zu der Frage, was an die Stelle dieses veralteten Buchstabens treten sollte. Im Jahrgang 1983 (5, S. 128ff.) der Zeitschrift Das Standesamt ist hierzu eine Abhandlung von Amtsrat Dipl.-Komm. Heinrich BORNHOFEN aus Bonn veröffentlicht. Danach gehört die Frage nach der Wiedergabe des
zu den
der lateinischen Schrift zu den Schriftzeichen, die sich im Laufe des vorigen Jahrhunderts aus bereits früher verwendeten Zeichen entwickelt haben.
ist aus dem langen und dem kurzen lateinischen s ( + ) entstanden. Die Ähnlichkeit zwischen dem h (= ) in der deutschen Schrift und dem früheren "langen s" in der lateinischen Schrift ist rein zufällig. Es sei demnach falsch, das handschriftliche Zeichen als "ha-es" zu bezeichnen, wie dies häufig zu beobachten sei. Das (fälschlich "ha") der lateinischen Schrift ist erst im 19. Jh. durch eine bogige Schreibung des "langen s" =
der deutschen Schrift entstanden.|
Im Familienbuch der Cornelissen aus Dortmund/Unna ist bei den Eintragungen des Standesbeamten - Heiratsurkunde und Geburtsurkunde der Söhne Jan und Nils - der Name Cornelissen mit ß geschrieben. In demselben Familienbuch weisen die Urkunden kirchlicherseits über die kirchliche Trauung sowie über Taufe und Erstkommunion von Nils Cornelissen den Namen jeweils mit ss aus. |
schreiben. Machte man aber die Eintragung maschinenschriftlich, musste man sich für ein bestimmte Schreibweise entscheiden. Nach einer noch heute geltenden Dienstanweisung (§ 57 Abs. 2, Beil.BAnz. Nr. 85 vom 7.5.1968) solle der Standesbeamte bei Unklarheiten wegen der Schreibweise des
die Schreibweise anwenden, die einem der Einträge entspricht und gebräuchlich geworden ist.
Wie Bornhofen mitteilt, wurde in Schrifttum und Rechtsprechung zunächst überwiegend die Auffassung vertreten, dass bei machinenschriftlichen Eintragungen das Zeichen
stets mit ß wiederzugeben sei. "Das Problem kann indessen nicht allein in der Weise gelöst werden, daß man das "ss" oder das "ß" als Nachfolgebuchstaben des früherenAuf diesen Beschluss hin ließ das Bundesinnenministerium von der Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. in Wiesbaden eine Stellungnahme zu dem Problemkreis einholen. Darin heißt es:ansehen könnte. Vielmehr ist die Entscheidung im Einzelfall nach den sprachlichen und grammatischen Regeln der deutschen Sprache und Rechtschreibung zu treffen."
"Das nicht mehr gebräuchliche handschriftliche ZeichenEntsprechend den Ausführungen unter 2. war damit von den Regeln her die Schreibung von Cornelissen entschieden: Wie bei den Beispielsfällen ist er seitdem mit ss zu schreiben.ist zur Wiedergabe eines s-Lautes ungeeignet. Dafür sind die zutreffenden Schriftzeichen ss oder ß nach den folgenden Empfehlungen zu verwenden:
1. ß steht im Zweifelsfalle für![]()
1.1 im Inlaut bei Namen mit langem Vokal und nach Diphthong.
1.2 im allgemeinen im Auslaut aller Namen.
2. ss steht im Zweifelsfalle fürim Inlaut bei Namen mit kurzem Vokal. Beispiele: Bessel, Busse, Esser, Schlosser, Wessel, Wissner.
3. ...."
|
|
heißt es dort (unverändert gegenüber der Ausgabe von 1990 vor der Rechtschreibreform):
