Die Gerichte wurden bemüht
Wie sehr die Schreibung ß/ss die Gemüter bewegte, zeigte sich auch daran, dass sogar die Tagespresse auf das Thema einging. So schrieben die Ruhr-Nachrichten vom 26.10.1974:


Der im letzten Absatz erwähnte Richter - leider kennen wir seinen Namen nicht - hatte also getan, was gut zehn Jahre später die Cornelissen in Dortmund/Unna ebenfalls getan haben, nämlich das ß in ss umgewandelt, wahrscheinlich auch aufgrund ähnlicher Erfahrungen und Überlegungen. Die interessante Frage: War es damals bei dem Richter schon eine bloße "Berichtigung" oder noch eine regelrechte "Namensänderung" mit Kosten von einem Monatsgehalt.


Dann eben "Corneliben"
1986 macht Jan Cornelissen, der damals 17-jährige Sohn der Cornelissen aus Unna seine große Südamerika-Tour. Zwölf Monate waren bei ihnen eine Junge aus Mexiko und für drei Monate ein Junge aus Arequipa in Peru als Austauschschüler gewesen. Deren Familien besucht Jan jetzt. Als er bei einer Rundreise von Peru nach Chile einreisen will, muss er, wie dort üblich, ein Einreiseformular ausfüllen: Das Original behält der Grenzbeamte, ein Durchschlag verbleibt im Reisepass, um jederzeit die gültige Einreise dokumentieren zu können. Das Ausfüllen hat in Großbuchstaben in vorgegebenen Kästchen je Buchstaben zu erfolgen. Obwohl im Reisepass die damals noch nicht geänderte Schreibung des Namens mit ß, also Cornelißen steht, füllt Jan das Einreiseformular mit SS aus, schreibt also CORNELISSEN. Er tut dies, weil er immer so seinen Namen schrieb, zum anderen, weil es keinen Großbuchstaben für ß gibt, vor allem aber, weil das ß in Südamerika unbekannt ist. Dem Grenzbeamten fällt die unterschiedliche Schreibung im Pass und Einreiseformular auf. Er will Jan so nicht einreisen lassen. Die mitreisende Mutter aus Jans Gastfamilie schaltet sich ein. Es gibt ein langes Palaver. Der Grenzbeamte meint, das ß in Jans Pass sei ein b. – Schließlich ändert Jan das SS in seinem Einreiseformular in B um. Als CORNELIBEN kann er dann nach Chile einreisen.


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